top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss Pauschalreisevertrag

a. Leistungsgegenstand

i) Grundlage des Angebots von Trawel.X und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Trawel.X für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
ii) Trawel.X ist bemüht die angebotenen Leistungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Dargestellte Beschreibungen, Fotografien, Abbildungen, Videos oder anderweitige Medien dienen der allgemeinen Beschreibung und beispielhaften Veranschaulichung des Leistungsangebots und sind nicht bindender Vertragsgegenstand. Die Reise selbst bzw. der Ablauf der Reise können von diesen allgemeinen, beispielhaften Beschreibungen abweichen. 
iii) Weitere Informationen zu den von Trawel.X angebotenen Reisezielen, Unterkünften und weiteren Reiseleistungen betreffende Angaben in Hotelführer und ähnlichen Verzeichnissen sind nicht verbindliche Bestandteile der Leistungspflicht von Trawel.X.

b. Buchung des Pauschalreisevertrages

i) Die Buchung kann telefonisch, schriftlich oder über elektronischem Weg per E-Mail oder Internet über ein vorgesehenes Buchungsformular auf der Webseite von Trawel.X durchgeführt werden.

ii) Auf elektronischem Weg übermittelt der Kunde die Buchung durch Bestätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" (Vertragsangebot). Dies begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Trawel.X ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

iii) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung begründet keine Annahme des Vertragsangebotes (Eingangsbestätigung).

iv) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und der schriftlichen Bestätigung des Reisepreises durch Trawel.X zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Trawel.X dem Kunden die Reisebestätigung über die zuvor vereinbarten Reiseleistungen übermitteln.

v) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Trawel.X vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Trawel.X vor, an das Trawel.X für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist (Bindungsfrist). Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Trawel.X die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

vi) Übernimmt der Kunde die Buchung für weitere Mitreisende, haftet der Kunde für alle vertraglichen Verpflichtungen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.


2. Bezahlung

a. Trawel.X darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen (b) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr nach Ziffer 6 wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann.


b. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins, erhält der Kunde die Rechnung zur gebuchten Reise. Die Rechnung ist nach angegebenen Zahlungsfälligkeiten zu begleichen. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises ist innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig. Der restliche Betrag muss spätestens 4 Wochen vor Reisestart beglichen werden.


c. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Trawel.X zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Trawel.X berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

 

3. Leistungsänderungen

a.  Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen des vereinbarten Pauschalreisevertrages, die nach Abschluss des Vertrages und Reisebeginn notwendig werden und von Trawel.X nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Trawel.X vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Trawel.X wird den Kunden über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich vor Reisebeginn in Kenntnis setzen.


b. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, kann Trawel.X den Kunden auffordern, innerhalb einer von Trawel.X gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Trawel.X hat wahlweise die Möglichkeit in dem Angebot zu einer Vertragsänderung dem Kunden die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anzubieten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Trawel.X gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag oder die Annahme der Ersatzreise, gilt die Änderung als angenommen.


c. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


d. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, hat der Kunde ein Recht auf Minderung des Reisepreises. Ist die Ersatzreise von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für Trawel.X mit geringeren Kosten verbunden, hat der Kunde ebenfalls einen Minderungsanspruch.


e. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.


f. Hat der Kunde mehr als den geminderten Reisepreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag von Trawel.X zu erstatten.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen der gebuchten Reise nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ausgenommen sind solche Gründe, die ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Trawel.X wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

 

5. Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn, Rücktrittsentschädigung, Umbuchung, Ersatzperson

a.  Rücktritt des Kunden

i) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Trawel.X zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zu Dokumentationszwecken in Textform zu erklären.

ii) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Trawel.X den Anspruch auf den Reisepreis. Trawel.X kann dann eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

b.  Rücktrittsentschädigung

i) Trawel.X hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt:

 

bis 8 Wochen vorher 20 % des Reisepreises 

bis 6 Wochen vorher 40 % 

bis 4 Wochen vorher 50 % 

bis 2 Wochen vorher 75 % 

ab dem 13. Tag vor dem Reiseantritt bis zum 1. Tag vor dem Reiseantritt 90 % 

bei Nichtantritt der Reise sowie Storno am Anreisetag 100 %.

ii) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Trawel.X nachzuweisen, dass Trawel.X überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Trawel.X geforderte Entschädigungspauschale.

iii) Trawel.X behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Trawel.X nachweist, dass Trawel.X wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Die Nachweispflicht obliegt in diesem Fall Trawel.X.

iv) Wird auf Wunsch des Kunden nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in b. genannten Fristen, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder Ortes, vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von 30 Euro pro Person (Umbuchungsgebühr).

c.  Ersatzperson

i) Der Kunde kann im Fall eines Nichtantritts einen Dritten (Ersatzperson) erklären, der anstelle des Kunden die bereits gebuchten Reiseleistungen in Anspruch nimmt. Eine solche Erklärung ist Trawel.X schriftlich zu übermitteln, spätestens 7 Tage vor Reisebeginn. Die Ersatzperson tritt anstelle des Kunden in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Trawel.X ein. Der Kunde und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis, sowie für durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten.

ii) Trawel.X kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

iii) Entstehen für Trawel.X durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten, so kann Trawel.X diese dem Kunden in Rechnung stellen. Trawel.X hat den Kunden die Mehrkosten per Nachweis über die Höhe zu erteilen.

d. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

a. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

i) Trawel.X kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Trawel.X nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Trawel.X beruht.

ii) Kündigt Trawel.X, so behält Trawel.X den Anspruch auf den Reisepreis; Trawel.X muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger anrechnen lassen.

b. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

i) Trawel.X kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

1.  In der vorvertraglichen Reiseausschreibung muss die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Kunden angegeben sein. Soweit nicht in der Ausschreibung anderweitig angegeben ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmer und eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen vor Reisebeginn. 

2. Trawel.X ist verpflichtet, die Absage der Reise gegenüber dem Kunden unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Trawel.X ist bemüht, den Kunden so früh wie möglich, auch vor den in 1. genannten Fristen, darüber zu informieren.

3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

c. Rücktritt wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände

i) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Termine aufgrund von höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen, insbesondere individuellen Wettersituationen, nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können. Trawel.X vereinbart deshalb mit dem Kunden, dass Trawel.X aufgrund von ungeeigneten Wetterbedingungen, einer für die Reise nicht geeigneten Straßensituation und ähnlichen unvermeidbaren und nicht beeinflussbaren äußeren Bedingungen die Reise zuvor absagen zu können. Trawel.X wird diese Absage unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund und nicht wider Treu und Glauben erklären. Geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen in voller Höhe erstattet.

 

7. Besondere Regelungen im Hinblick auf Gefahren und Herausforderungen bei Fahrradfahrten im öffentlichen Straßenverkehr

a. Die Fahrradtouren erfolgen unter Leitung eines qualifizierten Reiseleiters. Die Reisen erfordern gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden bei Teilnahme am Straßenverkehr. Alle Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die geltenden Straßenverkehrsordnungen (StVO oder gleichwertige lokale Vorschriften) strikt einzuhalten. Dazu gehört die Beachtung von Verkehrszeichen, Signalen und Vorfahrtsregeln sowie die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Person und anderer.

b. Die Reiseleiter können zu jeder Zeit die Touren abändern, sofern ein Risiko besteht, dass die geplanten Touren die Teilnehmer, aufgrund ihrer Fähigkeiten, ihrer technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände, überfordern könnte und die obliegende Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten verletzt werden könnten.

c. Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der mit dem Radsport einhergehenden Gefahren zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers, wenn eine Betreuung nicht anders organisiert werden kann.

d. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrrad (eigenes oder Leihfahrrad) vor jedem Fahrantritt auf technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit zu prüfen; dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Reisebegleiter oder Mitarbeiter dem Kunden bei der Wartung oder Reparatur behilflich war, da Wartung und Reparatur keine vertraglichen Verpflichtungen darstellen, soweit dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.

8. Besondere Regelungen im Hinblick auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Kunden

Trawel.X informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die jeweiligen Länder gelten. Darüber hinaus ist Trawel.X weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder prophylaktische Maßnahmen zur Reiseteilnahme zu geben. Es obliegt demnach ausschließlich dem Kunden selbst, entsprechende Informationen und geeignete reisemedizinische Beratung einzuholen und durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Disposition und Verfassung des Kunden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder Beeinträchtigungen möglich ist. Hierzu zählen auch der Fall einer Schwangerschaft oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere eines bereits bestehenden Dauerleidens. Der Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung dieser Obliegenheiten zu.

 

9. Obliegenheiten des Kunden

a. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

i) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich Trawel.X oder dem von ihm benannten Vertreter zur Kenntnis zu geben.

ii) Wird Trawel.X nicht in einem angemessenen Zeitraum über den Reisemangel in Kenntnis gesetzt oder unterlässt der Kunde schuldhaft den Mangel anzuzeigen, und konnte Trawel.X infolgedessen nicht für Abhilfe des Mangels sorgen, kann der Kunde keine Minderung oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

iii) Trawel.X kann einen Vertreter beauftragen, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Dieser ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

iv) Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen des Reisemangels kündigen, hat er Trawel.X zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn Trawel.X die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

v) Ansprüche des Kunden auf Reisemängel verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

b. Obliegenheiten der Reiseteilnehmer bei Nutzung von Leihfahrrädern. 

i) Der Kunde kann das Angebot von Leihrädern in Anspruch nehmen. Dafür stehen Leihräder von örtlichen Verleihpartnern oder Leihräder direkt von Trawel.X zur Verfügung.

ii) Bei Inanspruchnahme von Leihfahrrädern von örtlichen Verleihpartnern gilt: Der Kunde ist bei Übernahme des Leihrades verpflichtet, die Mietbedingungen und geforderte Erklärungen der Verleihpartner zu akzeptieren. Diese Mietbedingungen und Erklärungen stellt Trawel.X gerne auf Wunsch vorab zur Ansicht zur Verfügung. Ein Vertragsschluss kommt nur zwischen dem örtlichen Verleihpartner und dem Kunden zustande.

iii) Bei Inanspruchnahme von Leihfahrrädern von Trawel.X gilt: Der Kunde ist bei Übernahme des Leihrades verpflichtet, die nachfolgende Mietbedingungen und geforderte Erklärungen von Trawel.X zu akzeptieren. 

1. Das Leihrad wird in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand den Kunden übergeben. Es obliegt dem Kunden vor Übernahme das Leihrad auf Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden.

2. Mietet der Kunde ein Leihrad von Trawel.X so wird das Leihrad mit folgenden Komponenten übergeben:

- zwei Flaschenhalter

- Satteltasche inkl. Schlauch, Reifenheber

- Minipumpe

3. Mit Übernahme des Leihrads verpflichtet sich der Kunde, sorgsam mit diesem umzugehen. Für durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden an dem bzw. Verlust des zur Verfügung gestellten Leihrads trägt der Kunde selbst die Verantwortung. Von einer Haftung des Kunden ausgenommen sind selbstverständlich Reparaturen und Verbrauch von Verschleißteilen im Rahmen der üblichen Nutzung des Leihrads.

4. Bei Verlust von Rad oder Zubehörteilen gelten folgende Entschädigungen:

- je Flaschenhalter 8,00 Euro

- je Minipumpe 15,00 Euro

- je Satteltasche 8,00 Euro

- je Rennrad Neupreis UVP minus 25%, zudem besteht kein Anspruch auf ein Ersatzrad und auf eine Erstattung des vereinbarten Mietpreises auf Grundlage der vereinbarten Mietdauer.

5. Die Aufbewahrung des Leihrads über Nacht hat in einem durch ein Sicherheitsschloss abgeschlossenen Raum zu erfolgen.

6. Details zu den Verleihrädern und deren Mietpreise sind auf der Webseite von Trawel.X angegeben. Soweit bei den Reiseangeboten keine anderen Angaben zu den Mietpreisen in der Reiseausschreibung enthalten sind, gelten die allgemeinen Mietpreise.

7. Die Bezahlung hat bis spätestens 14 Tage vor dem Starttermin der Verleihung per Überweisung zu erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig durch Trawel.X. Bei kurzfristiger Buchung eines Verleihrads (innerhalb der 14 Tage vor dem Starttermin der Verleihung) ist der Betrag unverzüglich zu begleichen.

8. Eine Stornierung der Buchung kann bis 14 Tage vor Verleihtermin kostenfrei vorgenommen werden. Wird die Buchung innerhalb der 14 Tage vor dem Starttermin der Verleihung storniert, werden 25 % der Mietkosten, mindestens 30 Euro, berechnet.

9. Kann der Kunde die vereinbarte Abholzeit des reservierten Leihrads nicht einhalten, hat der Kunde Trawel.X unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, um eine neue Abholzeit zu vereinbaren. Wird das reservierte Verleihrad nicht zur vereinbarten Uhrzeit abgeholt, und wurde keine alternative Abholzeit mit Trawel.X vereinbart, so entfällt die Reservierung und der volle Mietpreis wird fällig.

10. Wird die Miete vorzeitig abgebrochen, z.B. durch schlechtes Wetter, Krankheit, Unlust oder aus anderen Gründen, wird kein Geld zurückerstattet.

11. Bei Rückgabe des Verleihrads ist ein normaler Verschmutzungsgrad akzeptabel. Geht der Verschmutzungsgrad über das normale Maß hinaus, werden 10 Euro für die Endreinigung berechnet.

12. Die Teilnahme an Radrennen oder rennähnlichen sportlichen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Trawel.X zulässig.

10. Beschränkung der Haftung

a. Die vertragliche Haftung von Trawel.X für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

b. Trawel.X haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Veranstaltungsbesuche etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Trawel.X sind und getrennt ausgewählt wurden.

c. Trawel.X haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Trawel.X ursächlich geworden ist.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a. Trawel.X wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

b. Der Kunde ist verantwortlich für das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung von Trawel.X ist insoweit nicht gegeben. Dies gilt nicht, wenn Trawel.X nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

 

13. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist:
Trawel.X GmbH​

Telefon: 07255726213

help@trawelx.com

Geschäftsführer: Frau Anja Neuberdt, Herr Sören Prestel 

bottom of page